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1. Bestellung und Bezahlung
Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Eine schriftliche Bestellung ist möglich per E-Mail oder Brief.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu entrichten.
2. Lieferung des Gegenstandes
Der Verkäufer verpflichtet sich, das durch den Käufer verbindlich bestellte System zum vereinbarten Preis an den Käufer zu liefern. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung nach vollständiger Bezahlung der Ware.
Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferung anzunehmen
3. Rückgaberecht
Wenn Sie vor dem Kauf keine Vorführung des Systems bei uns, bei Ihnen vor Ort oder online bekommen haben, können Sie ein bei uns gekauftes System innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt nach schriftlicher Ankündigung zurückgeben und erhalten bei unbeschädigtem System eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Darüber hinaus ist die Rückgabe von vertragsgemäß gelieferten Waren ausgeschlossen.
4. Gewährleistung
Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der hergestellten/gelieferten Ware ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten (gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers).
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf periphere Komponenten (Harness für Kopf und Arme/Beine, sowie Anschlusskabel) des Geräts.
Der Verkäufer wird auftretende Mängel auf seine Kosten unverzüglich beseitigen. Mängel, die durch unsachgemäße Benutzung oder anderes Verschulden oder fahrlässiges Handeln des Käufers entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Hinweis: Bei Gewährleistungsansprüchen betreffend SCIO oder Mandelay QUEST 9 Systeme die Sie woanders erworben haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Verkäufer des Systems, da wir nur Gewährleistung für die von uns verkauften Systeme übernehmen.
5. Eigentumsvorbehalt
Falls eine Lieferung vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erfolgt, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer vor.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Vertraglicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Konstanz.